|
| |
Das Dorf auf der Gaylen.
Mit der nachstehend im Wortlaut wiedergegebenen Handfeste
erteilte der Komtur zu Balga und Vogt zu Natangen, Jobst Strupperger, der
damals zu Eylau, einem Ordenshause seines Komtureigebietes weilte, die
Verleihungsurkunde zur Anlage eines Dorfes auf der Gaylen zu Culmischen
Rechten.
| |
|
|
| |
»Geheler Hantfest.«
»Wir bruder Strupperger, kompthur zuir Balge und voyt zui
Natangen, thun zue wissen allen den, die diesen unzeren
brief sehen ader horen, lesen, das wir von geheiß und
willen des erzamen geistlichen mannes bruder Pawe von Rustdorf,
unzers hormeisters, und mith rathe, wissen
und willen unsser eldisten brüder zuir Balge aus haben gegeben ein gebeuverisch
dorf zui kolmischem Rechte auff der Gaylen gelegen, das
60 huben noch unzers landes mosse bynnen den
grennitzen und reynen, als das von
unzeren brüdern beweyset ist, sall behalden, das wir haben Strupperger genanth.
dorinnen der getreuve man Pioter Schultze und besetzer des dorfes ist, dem wir
von den 60 huben 6 huben zum Scholzampt vorleyen, im und
seinen rechten erben und nachkomelingen erblich und
ewicklich zu besitzen zui kolmischem Rechte. davon er uns sall
getreuvlich dienen mith hengst und harnisch noch
gewonheyt des landes gleich anderen unzeren Scholtzen, und sall uns das
selbige dorf getreuvlich besetzen und besatzt behalden.
dorzui wir ihm auch vorleyen dy kleinen gericht, als vier Schillinge und
darunder, und von sunderlicher begnadigunge den dritten pfennigk der großen
gerichte, das er doch keyns an unsser ader unzer anwalden
wissen und willen richten sall. Auch von den ehegedachten 60 huben geben wir
zuir widmen 4 huben, dy eynem pfarrer zui gehoren sollen.
Aber die andern 50 huben vorleyen wyr den
eynwonern des dorfes, in und iren erben und
nachkomelingen erblich und ewicklich zui besitzen zui Colmischem Rechte. Da von
sie uns dienen und sscharwerken sollen mith gebewerischer
arbeyt, als ander unsser gebawer thuen, und sollen doruber alle jhar jerlichen
auf unzer frawen tagk Lichtmess von einer itzlichen huben funfzehen Scothen
gewonlicher müntze dieses landes und 2 hüener und 8 eyer zcinsten und von eynem
itzlichen pfluge ader morgen eynen Scheffel wesse und den andern
rogken zui pfIugkorn auf Sant Mertens tack des heyligen bischofs geben
unzeren hauvsse zuir Balge, doch alzo, das sy zins und
Pflugkorn nicht forder dan auf unsser hauß johannispurgk antworten. Auch zo
wollen wyr, das die einwoner des dorfes, zo wol der Sdholtz, als die anderen
eynwohner dem pfarrer von eyner itzlichen huben eynen
scheffel rogken und den anderen haber zui Tetzem an
czehendes sthat alle jar auf weihnachten geben sollen.
Auch zo geben wyr den eynwonern des dorfes, eynen iderman, noch seynen ersten
besatzung, als er ersten dy wiltnis annimpt, 15 jar freyheyt; wen aber die czal
der jhar umbekompt, zo zall eyn iderman dienen und zinssen, als oben stehet; Zui
mehrem gezeugnis und stetter befestigung haben wir unzer,
insigel an diessen brief lossen hangen, der geschriben ist zuir ylaw auf unzerem
hauvze anno 1428.«
|
|
| |
|
|
Diese Urkunde bestätigt, daß wir es bei dem neugegründeten
Dorf mit einem ausgesprochenen Zins- und Scharwerksdorf zu tun haben.
Militärische Bedeutung hatte also das jetzige Bialla nicht und ist auch -- das
sei hier vorweggenommen festgestellt - niemals
befestigt oder von Stadtmauern umgebengewesen. Als festes unverrückbares Datum
für die Entstehung Biallas ist also der St. Dionysius-Tag (9. Oktober) 1428 zu
bezeichnen. Sein erster Schulze wurde der brave Peter, der damit wohl den Ruf
des Gründers unserer heutigen Stadt für sich in Anspruch
nehmen kann. Ihm, dem tüchtigen Lokator, wurden 60 Huben angewiesen, deren 50
er mit Anbauern zum LIrbarmachen besetzen sollte. Zum Schulzenamt gehörten 6 und zur Widdem, der Pfarre, wurden 4 Hufen
ausgeworfen. Damit ist jedoch nicht ausgesprochen, daß gleich bei
Anlage des
Dorfes sich dort schon ein Pfarrer oder gar eine Kirche befand. Der
Ordensherr hatte in weitsichtiger und kluger Voraussicht, in einer damals
auch allgemein
üblichen Weise schon die Einrichtung einer Pfarrstelle vorgesehen, die
selbstverständlich das schnellere Anwachsen der jungen Ortschaft nicht wenig
begünstigte. Peter, der wirklich ein kleiner König auf seinem Dorfbesitz zu
nennen gewesen ist, hatte nun dem Orden
einen berittenen Bewaffneten zu
stellen, und war auch noch der Dorfrichter. Als ssolchem stand
ihm eine
beschränkte Polizeigewalt zu und in kleinen Streitigkeiten unter »vier
schillinge und darunder« hatte er Recht zu sprechen.
Im übrigen unterstand er
dem Pfleger und Amtshauptmann der Johannisburg. Die Einsassen des Dorfes, die
mit den oben erwähnten Masauern zu Anfang kaum zahlreich gewesen sein werden,
hatten für die ihnen zu erb und eigen überlassenen Hufen zunächst das übliche
Scharwerk zu leisten. Ihre Zins-
und Abgabenpflicht bestand in funfzehn Scothen gewonlicher
müntze< und in der Abgabe von 2 Hühnern und 8 Eiern
für eine jede Hufe. Für jeden Morgen Ackerland waren dann
ferner ein Scheffel Weizen und ein Scheffel Roggen als
Pflugkorn am St.
Martinstag an den Bischof zu Balga auf das Haus Johannisburg zu liefern. War der
Schulze auch von diesen Abgaben frei, so hatte er doch ebenso wie die anderen
Dorfeinwohner für den Pfarrer als Zehnten je ein Scheffel Roggen und
Hafer zum Weihnachtsfeste zu liefern. Bei der noch auf sehr schwachen Füßen
stehenden Wirtschaft des neuen Dorfes erscheint dieser Zins zusammengefußt
reichlich hoch. Doch ist hier anzuführen, daß demjenigen Einsassen, der sich an
das Urbarmachen der Wildnis heranmachte, eine Zinsfreiheit von 15 Jahren
verheißen wurde. Das war selbstverständlich ein nicht zu unterschätzender
Anreiz für die neuen Siedler und den Nutzen trug der Orden davon, der durch die
Kolonisation mehr Ackerfläche und damit größere Abgaben gewann.
In gar nicht allzulanger Zeit muß es dem
ersten Schulzen
gelungen sein, mit neuen Ansiedlern sein Dorf zu besetzen. Bald hören wir
von 88 Huben, die das Dorf umfaßte. Im
Jahre 1495 wurde dem Vinzens Heyne
(Heyner)
der erste Freikrug nebst einer Hufe Land
zu köllmischen Rechten mit der Maßgabe
verschrieben, daß der Krug an die Landesherrschaft zurückfällt,
falls der belehnte ohne Leibeserben verstirbt. Neben
diesem Kruge werden auch sicherlich noch ein paar sogenannte
>Scharwerkskrüge< in dem
aufstrebenden Dorf bestanden haben, d. h. die so bevorrechtigten
Besitzer konnten im eigenen Hause Bier brauen und ausschenken. - Derartige Vorrechte
waren damals eigentlich nur in den Städten üblich. Da aber erwiesen ist, daß
Scharwerkskrüge tatsächlich schon in den Anfingen der Ortschaft vorhanden
waren, so liegen diese Privilegien bereits in der Linie
der Entwicklung zum
Stadtwesen. Das neue Dorf scheint dann auch von Beginn an, wohl dank einer
tätigen Besiedlung und damit einer schnelleren Zunahme der Einwohnerzahl, als
ein gehobeneres, größer angelegtes Dorf gegolten zu haben.
Wenn wir dann noch ferner erfahren, daß die erste Kirche
schon im Jahre 1481 bestand, so wird die oben geäußerte
Vermutung auch
bestätigt. Bialla war in verhältnismäßig kurzer Zeit ein Kirchdorf geworden. --
Auch die Namen der anscheinend ersten Pfarrer im Orte sind uns bekannt. Im
genannten Jahre 1481 nämlich wird an Stelle des erkrankten Pfarrers Nikolai
dem
ersten ständigen Seelsorger im Dorfe von dem wir Kunde haben --- Petrus Swenteslai aus der Diözese Plozk auf Präsentation des damaligen
Komturs zu
Balga, Erasmus v. Reitczenstein, als Kaplan in Gaylen eingeführt. Der Kirche,
die übrigens der sedes Rössel unterstand, wurde dann bald eine einklassige
Kirchenschule angeschlossen, deren Entstehung um das Jahr 1515 angenommen werden
kann. An evangelischen Geistlichen werden zu Gala 1539 Jacob Pohl, 1552
Laurentius Discordia, 1553 Joannes Lepkowski und 1566 Mathias Jacobelius
genannt.
 |
Quelle:
Chronik Sammelband Arys - Bialla - Drygallen - Groß
Rosinsko
Selbstverlag der Kreisgemeinschaft Johannisburg / Ostpr. 1982;
Festschrift
zur Feier des 500jährigen Bestehens
von Bialla Ostpr. 1428 - 1928,
Seite 111-192.
|
|