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_____________________________________________________________ Allgemeines über ihre Anfänge und die StadtgerechtigkeitEs ist bekannt, daß König Friedrich Wilhelm I. (1713-1740) bald nach seinem Regierungsantritt u. a. seine besondere Fürsorge den kleinen Städten Preußens und insbesondere den an der polnischen Grenze gelegenen widmete. Er Hatte sich auf einer Reise durch Masuren selbst von ihrem zum größten Teil recht elenden Zustande überzeugt und war nun mit allen Mitteln bestrebt, ihre jammervolle Lage zu verbessern. Auch auf die Vermehrung der Städte war der Fürst bedacht und erklärte in dem Patent vom 26. März 1722, daß er sich entschlossen hätte, den großen Marktflecken Stallupönen, Ragnit, Tapiau, Bialla und Nikolaiken "Stadtgerechtigkeit" zu verleihen. Diese für unsere Stadt so wichtige Cabinets-Order lautet wörtlich:
Ein gleiches Patent vom 6. April 1722 fordert zur Siedlung von Bürgern in jenen fünf Städten auf und erwähnt die Vorteile, derer die neuen Bürger teilhaftig werden würden. Auch dieses Patent sei hier wiedergegeben:
Unser Bialla scheint sich demnach von den schweren Schicksalsschlägen der letzten Jahrzehnte recht bald erfreulich erholt und schon so schnell wieder bevölkert zu haben, daß es ein »großer Flecken« genannt werden konnte. Nun wird man sich darunter keine übertriebenen Vorstellungen von der Größe und der Einwohnerzahl des Ortes zu machen haben. Es werden nur gegen 500 Seelen gewesen sein, die die Bewohnerschaft Biallas um das Jahr 1720 ausmachten. Immerhin muß Bialla unter den damaligen Verhältnissen schon mit stattlichem Maße zu messen sein. Der Städteverfassung, der Jurisdiktion, der Stadtwappen und dergleichen erwähnen die angeführten Patente mit keiner Silbe oder nur insofern, als die neuen Städte hinsichtlich der Jurisdiktion und Polizei »denen übrigen kleinen Städten gleich tractiret werden sollen.« Um nun die Verwaltung des Polizei- und Justizwesens in den Landstädten zu vereinfachen und zu verbessern, befahl der König am 12. Juni 1723 die Kombination der Magistrate und Gerichte in denselben. Bialla gehörte, wie fast alle masurischen Städte, zu der sogenannten »dritten Klasse.« Das kombinierte Magistratskollegium bestand bei ihr demnach aus 8 Mitgliedern; dem Bürgermeister, dem Richter und 6 Ratsverwandten oder »Assessoren«. Besonders zu bestellen waren dann noch ein Stadtkämmerer und ein Stadtschreiber. -- Der Bürgermeister wurde ursprünglich mit Stimmenmehrheit von den Bürgern gewählt, von dem Amtshauptmanne bestätigt und sodann vor dem Altar eidlich verpflichtet. Es blieb dann auch später die Wahl des Bürgermeisters und zwar mittels schriftlicher Abstimmung sämtlicher Bürger bestehen, doch erfolgte die Bestätigung nicht mehr durch das Hauptamt, sondern der Amtsverweser und der Kriegsrat als Commissarius loci berichteten zwecks Approbation an die Kriegs- und Domänenkammer. Für Bialla erscheint es überhaupt fraglich, ob dort schon nach der Verleihung der Stadtgerechtigkeit -- wenn man die angeführten Patente und Reglements gleichermaßen als städtische Handfesten auffassen will -- jedenfalls schon im Jahre 1722 die städtische Verfassung gleich eingeführt worden ist. Möglicherweise ist das erste Jahr als ein Uebergangsjahr zu betrachten, in dem das Schulzenamt die städtischen Geschäfte, die sich gegen die des Fleckens ja kaum verändert haben werden, vorläufig noch weiterführte. Es wird 1722 kein Name des ersten Bürgermeisters von Bialla genannt, sondern im August dieses Jahres lediglich ein Richterkollegium bestellt. Der in diesem als Richter aufgeführte Friedrich Jacobsohn finden wir aber schon in den nächsten Jahren als Bürgermeister der Stadt genannt. Nach dem erwähnten Reglement vom 12. Juni 1723 wird also der bisherige Richter auch Bürgermeister geworden sein. Eine Kombination, die große Wahrscheinlichkeit für sich hat.
Die ersten Beamten der Stadt.Ueber die Bestellung der ersten städtischem Beamten vorn Bialla geben uns die vorhandenen Archivalien des Staatsarchives zu Königsberg schon aus dem August 1722 Kunde. - Unter dem 18. August nämlich verfügte der König an das Amt Johannisburg:
Leider fand sich sobald niemand zu der Einsetzung des Gerichtes in Bialla von den beauftragten Amtspersonen ein und auf die Anfrage im November 1722, warum in Bialla noch immer nicht ein Gericht bestellt worden sei, antwortet der damalige Amtshauptmann von Johannisburg, Friedrich Christoph Graf v. Finckenstein, daß weder der »Mandatarius« noch der »Commissarius loci« zur Einrichtung des Gerichts bezw. zur Vereidigung und Belehrung der bestellten Gerichtspersonen erschienen war. -- Die Richterstelle ist denn auch tatsächlich bis 1731 nicht besetzt worden und wurde von dem Magistrat in der Zwischenzeit die Rechtsprechung »in Ermangelung eines ordentlichen Richters« ausgeübt. Inwieweit diese den Beifall der Bürgerschaft fand, werden wir noch erfahren. Der Magistrat nun ist nach der Erhebung zur Stadt bis 1733 noch immer nicht »complett« gewesen. Es zeichnen in den wenigen aus jenen Jahren vorhandenen amtlichen Schriftstücken dieselben Personen, die oben als zum Richterkollegium bestimmt waren, für den Magistrat. So finden wir Friedrich Jacobsohn als Bürgermeister und können diesen wohl auch als das erste Stadtoberhaupt von Bialla ansprechen, Martin Kuspiel und Christoph Radix als »Rathsverwandte«, zu denen noch ein Andreas Adami hinzukommt. Im Jahre 1733 werden dann noch die Bürger Heinrici, Müller und Neubauer in den Rat erlost und damit scheint, mit Ausnahme des Richters, der Magistrat vollständig gewesen zu sein. -- Die späteren Bürgermeister und Mitglieder des Magistrats sind uns fortlaufend nicht erhalten. Hier fehlen die alten Magistratsakten, die leider nach dem Neubau des Rathauses vollständig vernichtet worden sind. Nur hin und wieder ist aus Unterschriften weniger amtlicher Schriftstücke die Zusammensetzung der jeweiligen Magistrats-Kollegien unvollständig und zusammenhanglos zu folgern. So finden wir: 1757
Fr. Toller (Bürgermeister?), Chr. Salomon, Zernickie, Es ist interessant zu vernehmen, wie sich in einem Schreiben vom September 1730 der Steuer-Rath v. Tettau aus Airis über die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Bialla äußert. Er teilt mit, daß der Magistrat »in Ermangelung eines ordentlichen Richters viele Dinge negligiret auch wohl übergangen werden, und daß umb so vielmehr, als die bestellten Rathsverwandten von schlechter Kapazität sind«. Es müßte zum Richterdienste so bald wie möglich ein »capables Subjektum« gefunden werden. - Dieses schien man nach langem Hin und Heer in der Person des damaligen Stadtschreibers und Accise-Einnehmers David Kotowski gefunden zu haben und vergütete diesem für seine Richtertätigkeit ad interim »das schon vor mehr als vier Jahren ausgemachte Tractament von 80 Reichsthalern jährlich.« In den vorhergehenden Jahren hat der Rathsverwandte Adami das Richteramt versehen, doch sich gar nicht fähig und geschickt erwiesen. -- Nun konnte aber der allgemein als sehr fleissig und für das Amt geeignet beschriebene Stadtschreiber Kotowski sich nicht lange in Frieden seines neuen Amtes erfreuen. Der Bürger Heinrici wurde von dem Commissarius Fisci Beckher stark favorisiert und hatte schon deshalb begründete Aussicht, die Richterstelle endgültig zu erhalten, als Kotowski ausdrücklich nicht auf seine Einnahme aus seinen beiden anderen Aemtern hatte verzichten wollen. Die mit vielen Schreibereien durchgeführten Streitigkeiten und Differenzen um die Besetzung der Richterstelle wurden erst durch mehrere Eingaben des Magistrats und durch geharnischte Beschwerden einiger Bürger zu Gunsten des David Kotowski entschieden. Endgültig wurde dann im März 1731 bestimmt, daß »ad interim und bis ein anderer tüchtiger Mann sich in Bialla häußlich niederlassen möchte dem David Kotowski verstattet wird, das Richter-Ambt zu führen«. Aehnliche Schwierigkeiten hatten auch bei der Einsetzung des Stadtschreibers am Orte überwunden werden müssen. Zuerst wurde bei der ersten Einrichtung des Magistrats- und Gerichts-Kollegiums zum Stadtschreiber Bernhard Drygalski vorgeschlagen. Dieser hat aus uns unbekannten Gründen diesen Posten jedoch nicht angenommen. Als sich dann der gewesene Amtsschreiber zu Johannisburg, Michael Froehlich, um das neue Amt bewarb, versagte dieser bei der durch den Commissarius Fisci vorgenommenen Examination schmählich und der Amtsverweser von Johannisburg, Graf Waldburg, mußte wegen dieses Vorschlages einen deutlichen Rüffel seines königlichen Herrn einstecken. Dadurch vorsichtig geworden, ließ der Amtsverweser auch den nächsten Anwärter, einen Bürger Magdalinski aus Bialla, zur Besetzung der Stelle nicht zu. Da sich nun tatsächlich kein Interessent für die vacante Stelle des Stadtschreibers von Bialla mehr fand, wandte man sich an den Senat der Albertus-Universität in Königsberg und bat um Zuweisung eines »capablen studiosus der auch der Feder und der Polnischen Sprache mächtig sein mußte«. Nach mehreren Monaten hatte sich auf die an der Tabula publica, dem »Schwarzen Brett« bekanntgegebenen Ausschreibung ein einziger Student gemeldet. Aber auch dieser machte seine Meldung von gewissen Voraussetzungen abhängig, so »von der Höhe des Salarium fixum und ob es so zureichend sey, daß das einer davon subsistieren und sein tägliches Auskommen haben könne«. Nach wiederum langwierigen und zeitraubenden Berichten und Verhandlungen teilte man dem Studiosus mit, daß der Stadtschreiber in Bialla jährlich 100 Reichsthaler und noch 20 Rtlr. an Wohnungsgeld erhalten solle. Man schien wegen der Stellenbesetzung und der sehr energischen Berichtsanforderung des Königs in einiger Verlegenheit zu sein, denn man verhieß noch diesem einzigen Kandidaten, es könne ihm, wenn »er ein sitsamer, soberer und erbarer Mensch ist, auch von einem rechten bürgerlichen Umbgang, zur so viel besserer Subsistence der Richterdienst in dieser Stadt conferiret werden«. Die akademischen Stellen stellten dem jungen Studiosus ein »gutes Gezeugnis« aus und nachdem er sein Examen im Februar 1726 mit Auszeichnung bestanden hatte, wurde er zum Stadtschreiber in Bialla bestellt. Dieser erste Stadtschreiber unseres Ortes war der Studiosus juris David Kotowski, aus Lyck gebürtig, der dann auch tatsächlich - wie bereits geschildert - später das Richteramt in Bialla bekleidete. Über den Stadtkämmerer ist uns fast nichts gemeldet. Namentlich ist uns weder der erste aus der Reihe dieser Beamten, noch sonst einer aus ihren Reihen im Laufe der Jahre genannt. Wir hören allein um 1797 von dem Stadtkämmerer Anderson, der von 1786-1789 auch das Amt eines Kirchenvorstehers bekleidete. Das VII. Kapitel Die Kirche.Wie bereits gesagt wurde, hat Bialla verhältnismäßig früh eine eigene Kirche gehabt. Ueber die erste Kirche ist uns wenig bekannt. Wir wissen, daß sie sich ungefähr auf dem Platze der heutigen Volksschule erhoben haben muß und daß um sie herum der Kirchhof lag. Noch in neuerer Zeit sind bei Bauarbeiten die alten Gräber freigelegt worden. Nachdem die alte Kirche, an der schon in früherer Zeit sehr häufig Reparaturen vorgenommen werden mußten, bei dem Einfall der Tataren teilweise zerstört worden war, wurde sie nur notdürftig instandgesetzt. Sie ist ein teilweise hölzernes, teilweise ein Fachwerkgebäude gewesen und war ihr Zustand nach 1700 derart schlecht, daß er als »unwürdig« bezeichnet wird. In der Mitte des 18. Jahrhunderts, als der Ausbau Biallas sichtbare Fortschritte zu machen begann, wurde sie darum abgebrochen und unter dem Patronat des Königs 1756-1763 die neue evangelische Pfarrkirche erbaut. - Nachdem Bialla zur Stadt erhoben worden war, werden die Nachrichten über kirchliche Verhältnisse häufiger und im allgemeinen läßt sich die Entwicklung der Kirchenbelange recht gut verfolgen. -- So wurde der Gottesdienst in der Stadt mit einer deutschen Frühpredigt begonnen, die der Diakonus hielt. Es folgte die polnische Mittagspredigt des derzeitigen Pfarrers. Die beiden Geistlichen verrichteten dann noch an den Sonntagen die Katechisation. Während anfangs die »Sonntags-Vesper«, die in dem Absingen zweier Lieder und der gewöhnlichen Collekte bestand, gehalten wurde, führte man später einen ordentlichen Nachmittags-Gottesdienst mit einer öffentlichen Catechisation ein. Dieser wurde den einen Sonntag in deutscher, den anderen in polnischer Sprache gehalten und bezweckte, claß sich zu ihm diejenigen, insbesondere die Gesinde einfinden sollten, die an den Vormittagspredigten nicht hatten teilnehmen können. -- An jedem Mittwoch wurde dann noch eine Betstunde in der Kirche gehalten. Diese war »umb derer deutschen Einwohner willen« eingeführt worden, damit diese »Gelegenheit hätten, den Großen Gott umb seinen Segen, und abwendung aller Land-, Stadt- und Hausplagen« anzurufen. Diese Betstunde wurde ausschlißlich in deutscher Sprache gehalten. - Aus einem Visitationsbericht des Jahres 1728 geht hervor, daß das ganze Jahr hindurch der Pfarrer nur polnisch, der Diakonus dagegen nur deutsch gepredigt haben. Es wurde dann die Verordnung angeregt, damit die Prediger beiderseits nicht »aus der Uebung dieser beyden Sprachen kommen«, daß jeden dritten Sonntag die Geistlichen sich ich den Predigten in der anderen Sprache abwechseln sollten. -- Neben den sonstigen geistlichen und kirchlichen Obliegenheiten unterrichteten die Geistlichen des Sonntags »in ihren Häusern« die Landjugend und an jedem Mittwoch die Kinder aus der Stadt im Christentum. Ueber den Zustand des Kirchengebäudes vernehmen wir um 1730, daß die Kirche ein Bauwerk von Band- oder Fachwerk, teilweise auch ganz aus Holz ist. Sie sei jedoch sehr schadhaft und vor allem der Glockenturm sei halb verfaulet gewesen. Die übrigen kirchlichen Gebäude, die Caplaney, Widdem und das Hospital - von dem wir 1738 zum ersten Male hören - seien ebenfalls in sehr schlechtem Zustande und durchweg die Wände mit den Giebeln verfault und dem Zusammenstürzen nahe. Die Widdem war nach dem Tartaren-Einfall aus Holz erbaut worden und hatte ein Strohdach, stand aber noch, nachdem man sehr häufig notdürftig an ihm repariert und geflickt hatte, bis zum Jahre 1775. Immer und immer wieder ergingen sich die Geistlichen in berechtigten Klagen über den Zustand der kirchlichen Gebäude. Bis zum Neubau der Kirche aber wurde jedoch nur erreicht, daß die Pfarr-Widdem und ein Schuppen der Caplaney unter dem Aufwand von 19 Talern 84 Groschen, wozu noch freie Holzlieferung aus dem Beritt des Wildnisbereiters Marquard in Johannisburg kam, wieder nur repariert wurden. Nach der Erhebung zur Stadt wurden durch die Ansiedlung der Handwerker eine ganze Menge Baugrund benötigt und als man u. a. an der Kumilskoer Landstraße 28 Häuser für neue Ansiedler mit Mitteln der Regierung erbaute, wurden die bisher der Nutzung der Geistlichen überlassenen Widdems-Gärten und der sogenannte Roßgarten teilweise den neuen Bürgern als Siedlungsstellen vom Magistrat zugewiesen. Dieses war der Grund zu langwierigen Differenzen zwischen der Stadtverwaltung und der Kirchengemeinde, die leider in mancher Beziehung sich für die Entwicklung des Ortes ungünstig auswirkten und lange Jahre hindurch das gute Einvernehmen zwischen Geistlichkeit und Magistrat trübten. -- Eine weitere Schwierigkeit, die die Kirche zu harten Angriffen gegen ihre Gemeinde zwang, war dann ferner noch der wohl seit der Pestzeit geübte Brauch der Bevölkerung, ihre Toten nicht auf dem Gottesacker der Kirche zu bestatten. Mit aller Schärfe und recht häufig wenden sich die Pfarrer gegen dieses willkürliche Beerdigen der Leichen auf den »Mogillen« oder privaten Begräbnis-Stätten. Man meldete die Toten nicht einmal bei der Kirche an und entzog dadurch ihr, den Predigern, dem Lehrer und dem Glöckner die ihnen zustehenden Gefälle. So wurden um 1750 fast alle Kinder »auf Mogillen« begraben und verschiedene alte Leute wünschten es sogar, nicht auf dem Gottesacker der Kirche, sondern an anderer Stelle ihre letzte Ruhestätte zu finden. So verlor der Pfarrer Ebels im Jahre 1750 an den ihm zustehenden Kirchen-Revenues 10 Taler, Prediger, Schulmeister und Glöckner zusammen 20 Taler an Accidentien auf diese Weise. Und das »bey ihrem ohnedem geringen Gehalt«, so schließt ein entrüsteter Bericht des Geistlichen. Ein nicht unbeträchtlicher Schaden und unerfreuliche Mißhelligkeiten entstanden der Gemeinde 1754-1755 durch die plötzlich einsetzende Geisteskrankheit ihres Pfarrers Ebels. Dieser war in religiöse Wahnvorstellungen verfallen und neben einer zeitweise harmlosen Schwermut äußerte sich seine Krankheit in gefährlichen Tobsuchtsanfällen. Gefesselt an Händen und Füßen schlug und biß der Kranke um sich und wurde lange Monate hindurch Tag und Nacht von den Gemeindemitgliedern aus Stadt und Land bewacht. Nachdem die Krankheit schon 15 Monate anhielt, wurde den Bürgern und Bauern dieser nichts weniger als angenehme Dienst zuviel und erregte laute Unzufriedenheit, die zu recht unliebsamem Aergernis Anlaß bot. Im Juli 1755 wurde der gemütskranke Pfarrer in das »Große Hospital« nach Königsberg überführt. Unter Aufbietung aller Mittel, nach vielen vergeblichen Anträgen und Petitionen sollte dann die Stadt endlich die neue Kirche erhalten. Der 1756 begonnene Bau wurde 1763 beendet. Es ist ein nicht orientierter Feldsteinbau mit Anwurf, während der Giebel aus Ziegeln aufgeführt wurde. Der Turm war ursprünglich wohl nur aus Holz. - Die großen Kosten, die der Neubau der Kirche der Gemeinde trotz der beträchtlichen Subventionen verursachte, haben sich lange Jahre hindurch in der Kirchenkasse bemerkbar gemacht. Die Kirchengefälle ließen sehr zu wünschen übrig und da häufige Reparaturen und Ausbauten sich bald an den Gebäuden als notwendig erwiesen, so kam die Kirchengemeinde bis in das neue Jahrhundert hinein nicht aus den pekuniären Schwierigkeiten heraus. Zunächst beschaffte man im Jahre 1764 eine Kirchen-Uhr und zwar auf etwas komplizierte Art und Weise. - Im Jahre 1732 hatte der derzeitige Amtshauptmann von Johannisburg, Graf von Finckenstein, eine »Stuben=Uhre a' 52 Gulden 6 Groschen« anscheinend aus Strafgefällen gekauft und diese in der Widdem zu Bialla aufstellen lassen, damit - wie es heißt - »sowohl der Kirchen= als Schulendienst gehörig und ordentlich gehalten werden könnte«. Um nunmehr aus der städtischen Kämmerei-Kasse eine »publique Kirchen=Uhre« anzuschaffen, mußte die Stubenuhr in der Widdem verkauft werden, da nicht genug Mittel für diesen Ankauf vorhanden waren. - Im einem besonderen Fonds war jedoch eine größere Summe zurückgelegt worden und so erstand die Stadt denn eine Uhr, »welche vor dem im Oletzkoschen Schlosse gewesen« und 187 Taler 12 Groschen kostete. Der Verkauf der Stubenuhr, von dem man sich so viel versprochen hatte, war nicht lohnend; sie hat kaum 10 Taler gebracht. - Die neue Uhr wurde von dem Uhrmacher Johann Malnitz aus Stallupönen in dem Kirchturm angebracht und mit viertelstündigem Schlagwerk versehen. Die drei Zifferblätter waren aus Holz und wurden von dem einheimischen Tischler Jacob Behlke gefertigt. Der "Mahler Gurski", aus Bialla hatte diese »in gehöriger Arth auszumahlen« und insbesondere die Ziffern auf ihnen mit »ächt goldenen Farben« aufzutragen. Bialla hatte seine erste öffentliche und Turm-Uhr. Bald ging man dann auch daran, für das neue Gotteshaus eine neue Orgel zu beschafften. Es scheint demnach die alte Kirche schon ein Orgelwerk besessen zu haben. Die Gelder zu dem Ankauf der neuen Orgel brachte die Gemeinde durch eine »freywillige Collecte« auf, doch fehlten zur vollen Bezahlung noch 50 Gulden. Diese gab der Adl. Gerichtsschreiber Rossius, ein frommer Mann, der Kirchengemeinde als Darlehen. Da ihr bald ein Legat des »Ober Holtz Inspektors Maya« aus Königsberg zufiel, konnte das Darlehen bald beglichen werden. Größere Kosten verursachten der Gemeinde aber seit 1770 eine Menge von Reparaturen, von denen sich gleich die ersten dank der energischen Verwendung des tüchtigen Pfarrers Kempf auf den Neubau des oben erwähnten, über 120 Jahre alten Prediger-Gebäudes erstreckten. Es wurde nämlich aus einer anfänglich wieder vorgenommenen Reparatur, der ja doch nur bei dem baufälligen Hause in kürzester Zeit wieder weitere kostspielige Instandsetzungen gefolgt wären, endlich doch noch die Genehmigung zu einem Neubau der Widdem eingeholt, der für das massiv aufgeführt kleine Gebäude insgesamt 1.044 Taler, 71 Groschen und 9 Pfennige kostete. Auch die Caplaney und die Wirtschaftsgebäude wurden, nachdem man unnütz beträchtliche Summen für anhaltende notdürftige Reparaturen ausgegeben hatte, endlich im Jahre 1788 neu erbaut. Ausschlaggebend für den Entschluß zum Neubau war ein Brand, der in dem sehr schadhaften Schornstein der Caplaney auskam, jedoch rechtzeitig gelöscht werden konnte. Die Bauten wurden 1795 fertig und kosteten 953 Taler und 34 Groschen. Aber schon 1785 hatten sich an dem neuen Kirchengebäude selbst so beträchtliche Schäden herausgestellt, daß man trotz aller Not des Säckels sofort an die Beseitigung der Schäden gehen mußte. Das mit Schindeln belegte Dach war so schlecht, daß es in das Innere der Kirche hereinregnete und war völlig neu zu decken. Die auf die Chöre führenden Treppen waren verfault, konnten nicht mehr benutzt werden und waren wiederherzustellen. Und schließlich war von der Außenseite der nach Westen gelegenen Mauer der Bewurf abgeplatzt und mußte erneuert werden. - In einer flehentlichen Eingabe wandte man sich an den König, stellte diesem die schwierige Lage der Kirchengemeinde vor und erbat seine Hilfe. Der von dem Landbaumeister v. Schlichtburg aufgestellte Kostenanschlag allein für die Umdeckung des Daches sah unter Berücksichtigung der unentgeltlichen Hand- und Spanndienste der Gemeinde eine Summe von rund 120 Talern vor. Als die Reparaturen nach längerer Zeit, die letzte 1792, endlich ausgeführt wurden, waren schon wieder neue Schäden hinzugekommen, sodaß man sagen kann, daß die Ausbesserungen und Instandhaltungen der Kirchengebäude ein geradezu chronisches Uebel für die Kirchenkasse wurden. Denn daß unter diesen Umständen es um den Zustand der Kirchenkasse sehr schlecht bestellt war, kann nicht wundernehmen. Immer und immer vernehmen wir, selbst wenn es sich um die Ausgabe kleiner Summen handelt, daß der Säckel der Kirche leer ist. Aber nicht nur die vielen Ausbesserungsarbeiten an den Gebäuden waren die Wurzeln des Uebels, auch die laufenden und festgesetzten Einnahmen der Kirche und ihrer Bedienten ließen vieles zu wünschen übrig. Da waren die Interims-Mieten für die Prediger, weiter die immer geringer werdenden Abgaben an Kirchen-Decen und anderem Gefälle. - So berichtet Pfarrer Kempf, der sich die allergrößte Mühe gab, den katastrophalen wirtschaftlichen Verhältnissen der Kirche zu steuern, wie die Kirchenkasse bedeutende Abnahmen in ihrem Einkommen erlitt. Er schreibt dazu: » . . . durch die hie und da im Kirchspiel etwas versandete und deswegen ausgeworfene, oder von einigen Einsassen verlassene, und jetzo auf wüsten Zins ausgetane Huben, von welchen die Einsassen, weil sie von der Contribution befreyet sind, vermeinen dahero auch den gewöhnlichen Kirchen=Decen nicht zahlen zu dörffen, denselben auch nicht zahlen wollen, da doch lt. der allergnädigsten Verordnung de anno 1638 kein Abgang an Decem auch von den gantz wüste liegenden Huben gestattet werden solle, weil der Decem nur was weniges nehmlich a 7 Groschen pro Hube jährlich importiret, und die Dorffs=Einsassen auf den wüste liegenden Huben entweder eine Vieh=Hütung, oder Gehege, oder Waldung, als z. E. die Dörffer Pawleczynen, Woynen, Lissen, Kruschewen, Konopken, Kosuchen etc. oder Gärte im Dorffe, oder sonst einigen anderen Nutzen haben. -- Nicht weniger leidet die armselige Kirche an ihrem Einkommen dadurch, daß da vorhere und nur vor einigen Jahren, viele vom Lande, ihre Todten bey der Kirche auf dem gewöhnlichen Kirchhofe haben begraben lassen, wodurch der Kirche an Glocken= Erd= und Leichentuch=Geld immer was zufiel, jetzo das ganze Jahr hindurch kaum 5. [oder] 6. ihre Todten bey der Kirche, hingegen die allermehrsten, ja fast alle auf den sogenannten Mogillen, und viele unter denselben noch dazu stillschweigend, ohne zu melden und ins Toten=Verzeichnis eintragen zu lassen, begraben, woraus zu ersehen, wieviel dadurch der Kirche und deren Bedienten entgeht«. Bis in das neue Jahrhundert hinein dauerte dieser unerfreuliche Zustand an, um dann auch nur ganz allmählich gesunderen Verhältnissen Platz zu machen. Die Schule.Weniges nur ist uns über die ersten Anfänge der Schule in der Stadt Bialla erhalten. Die spärlichen Nachrichten sind auch noch so beschaffen, daß sich auch durch einige Kombination kein klares Bild über die Schulverhältnisse in Bialla in den Zeiten vor 1700 aufstellen läßt. -- Daß eine Kirchenschule schon seit ungefähr 1515 bestanden haben muß, ist bereits gesagt worden. Die Schule war bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts hinein einklassig. Den Unterricht erteilten die Geistlichen. Noch um 1730 vernehmen wir nicht mehr von der Art des Unterrichts und der Anzahl der Schulstunden, als daß die Landkinder von Ostern bis Martini an den Sonntagen und die schulpflichtigen Kinder der Stadt selbst als jedem Mittwoch des Jahres in der Religion unterrichtet wurden und das Lesen lernten. -- Um diese Zeit wurde angeregt, den folgenden Dörfern Landschulen einzurichten:
Gleichzeitig wurde es für sehr erwünscht gehalten, zu diesen acht neu einzurichtenden Landschulen wüste Hufen zu verleihen, was dann auch später tatsächlich geschehen ist. Es werden aufgezählt:
Daß sich die Fortbildung nur auf das Allernotwendigste beschränkte ist selbstverständlich. Ein Bild über die Kenntnisse und den Lehrstoff in der sehr primitiv durchgeführten Schule geben uns Visitations-Berichte über die Prüfung der Konfirmanden. Es heißt z. B. in einem solchen Bericht von 1765, daß sich unter den Konfirmanden folgende Catechumenen befinden, die theils, zu lesen, theils zu buchstabieren anfangen. Anna Jemboczanka 16 J., Anna Laßkowna 16 J., Martin Zalewski 16 J., Jan Wuzak 17 J., Regina Plapistowna 17 J., Maria Lubowna 15 J., Wasil Dworak 15 J. Aber schon bereits in dem folgenden Jahrzehnt sind die Bildungsverhältnisse sichtlich besser geworden, denn hier gehört schon ein des Lesens unkundiges Kind zu den Ausnahmen. Zwei Klassen in der Schule von Bialla werden 1765 erwähnt, gleichzeitig auch ein Rektor Math. Schymanowski und der Cantor Fr. Surminski. Da um diese Zeit auch schon ein eigenes Schulgebäude erwähnt ist, so ist anzunehmen, daß eine zweiklassige Schule mindestens schon seit einigen Jahren bestand. Wo sich das Schulgebäude befunden hat, ist nicht klar erkennbar. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß an seinem alten Platz der spätere Schulneubau errichtet worden ist, ungefähr also der Platz, auf dem heute das Gemeindehaus steht. Einen eigenen Lehrer hat Bialla bestimmt 1740 gehabt, von dem wir allerdings nur das eine wissen, daß er von seinem Gehalte kaum bestehen konnte. - Das alte Schulgebäude war aus Fachwerk. Es befand sich 1765 in einem jammervollen Zustande. Der betreffende Bericht sagt hierzu, »daß die Schultür nur etwas aufgemacht werden kann, da sich eine Wand gesenket. Die Stuben Wand kann nicht genugsam verklebet werden, indem der Regen von oben und von der Seite durchschläget, den Kalk wegspület und dem Winde den freyen Durchzug verursacht.« - Aus Ofen und Kamin fallen ganze Ziegel herunter und zerschlagen die Töpfe. »Das Dach ist auf dem gantzen Gebäude unbrauchbar und ist auf der Lucht gar keine Verwahrung. Auch aus dem Schornstein über der Tür fallen die Steine heraus, die eines Tages »Rectoris Tochter beynahe erschlagen hätten« und die Tür mit der darüberliegenden Wand sei durch den ausströmenden Rauch völlig schwarz geworden. Die Schulklasse, so schließt diese Meldung, sei so klein, daß einer den anderen behindere und an einen ordentlichen Unterricht nicht zu denken sei. In dem Schulgebäude wohnte in einem einzigen »gar kleinen Stübchen« der Rektor mit seiner großen Familie der nicht wußte, wie er darin den Seinen Schlafstätte geben sollte. Der Cantor wohnte in seinem eigenen Hause. - Wann dieses so baufällige Häuschen abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt worden ist, ging aus den verfügbaren Akten nicht hervor. Es ist aber möglich, daß das jetzige Gemeindehaus, das ja heute in Bialla als das älteste Gebäude der Stadt angesehen wird und 1772 erbaut sein soll, tatsächlich der Schulneubau gewesen sein kann. 1789 wird wohl gesagt, daß die neue Schule »seinerzeit« von der Königl. Regierung erbaut worden ist, doch wird eine Jahreszahl nicht genannt. Nur Reparaturen waren an diesem Gebäude auch schon wieder in Mengen vorzunehmen, doch wurde die Genehmigung dazu erst nach 3 Jahren erteilt und die Räume waren inzwischen schon so schlecht geworden, daß »die Instructiones der Kinder dadurch behindert« wurden. Endlich 1793 wurde mit einem Aufwand von 71 Talern, 8 Groschen die Instandsetzung durchgeführt. - In welchen trostlosen Zuständen sich auch die Schulgebäude befunden haben müssen, beweist die Ausschreibung für die Wiederherstellung des Schul-Stalles, auf welche sich noch nach Monaten niemand meldete. Als endlich der Accise-Einnehmer Kuspiel die Arbeiten übernahm, machte er es, wie er sagte, nicht um der 75 Taler wegen, sondern nur »aus Liebe zu den hiesigen Schul-Lehrern«, die nicht einmal Raum hatten, ihr Brennholz unterzubringen. 1788 wird dann in Bialla schon eine lateinische Stadtschule genannt. Der zeitgenössische Bericht über diese lautet: »Hier ist auch eine Stadt-Schule, wovon sr. Majestät Patronus sind. Es stehen zwei Lehrer an derselben, Rectoris Gehalt aus der Kirchen und Cämmerei Casse 20 thl., Calende 100 Schfl. Roggen, Accid. Leichen, Leichen (!?), Trauungen, Schulgeld, zus. 13 thl. 30 gr. Cantor bekommt von den Kirchen und Cämmerei Casse zus. 20 thl., an Roggen 40 Schfl., alle arten zufälliger Einkünfte 11 thl. Beide Lehrer haben freie Wohnung. Es sind 2 Classen an derselben und jetzt 90 Schüler. Was den innern Zustand anbetrift, so sind die Lectiones in der Art eingerichtet: Zum Christenth. 4 St. (Stunden) NB,. Aufsagen der Sprüche 8 St., Historie 2, Geogr. 2, Rechnen 2, Schreiben 3, Cornelius 2, Entrop 2, Colloquia 2, Syntax 2, Exercit 2, Analys 1, Epistologr. 1 St. Auf II da das gewöhnliche. Hier ist kein andres Examen als nur bei der gewöhnl. Kirchen Visitation. Der Rector hat 36, der Cantor 30 Stunden. Kinder werden nicht zur Academie praeparirt. Neue Bücher kommen nicht vor, außer daß in der Historie Schrökn docirt wird«. Um die weitere Entwicklung der Schule von Bialla gleich vorweg zu nehmen, soll hier noch kurz gesagt sein, daß eine dritte Klasse im Oktober 1836 und eine vierte Classe etwa um 1860 eingerichtet wurde. Als dann am am 1. Juni 1888 die fünfte und am 1. November 1897 die sechste Klasse hinzukam, richtete die Stadtverwaltung in dem alten Rathaus vier Räume zu Schulzwecken ein. Ueber die Entwicklung der Schule in den letzten drei Jahrzehnten soll an anderer Stelle dieser Festschrift berichtet werden. |
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